Gebrauchtwagengarantie
Die Gebrauchtwagen-Garantie deckt folgende Baugruppen ab: Motor, Schalt- und Automatikgetriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragungswellen, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, elektrische Anlage, Komfortelektrik, Klimaanlage, Kühlsystem, Sicherheitssysteme und Abgasanlage.
Darüber hinaus bietet die Gebrauchtwagen-Garantie folgende Vorteile:
• Laufzeit 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Auslieferung an den Käufer
• Aushändigung eines Garantieheftes mit Leistungsbeschreibung bei Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer
• Baugruppengarantie
• Übertragbarkeit der Garantie bei Wiederverkauf an privat innerhalb der Garantiezeit
• problemlose und schnelle Hilfe im Schadenfall deutschland- und europaweit
• bargeldlose Abwicklung von Garantieschäden bei Reparatur
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erweiterte Gebrauchtwagengarantie
Fahrzeuge, die innerhalb der ersten sechs Jahre nach Erstzulassung an den Garantienehmer übergeben werden – oder bei Servicegarantien zum Zeitpunkt der Verlängerung bzw. bei Quereinsteigern zum Beginn der Garantie – und dabei nicht älter als sechs Jahre sind sowie eine Laufleistung von weniger als 150.000 Kilometern aufweisen, können vom Garantiegeber eine erweiterte Garantie erhalten.
Die erweiterte Garantie umfasst zusätzlich die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile des im Kauf- oder Werkvertrag beschriebenen Fahrzeugs – ausgenommen sind die ausdrücklich benannten Garantieausschlüsse.
Für ausführliche Informationen zu den Garantiebedingungen steht Ihnen unser Verkaufsteam jederzeit gerne zur Verfügung.